AGB - Street Soccer Arena
Allgemeine Geschäftsbedingungen
NFS Events UG (nachfolgend NFS Events/Vermieter/Verkäufer genannt) vermietet und verkauft zu günstigen Konditionen Event-Module & Bandensysteme (nachfolgend Mietobjekt/Mietsache/genannt) mit dem entsprechenden Zubehör.
1. Geltungsbereich
Verträge der Firma NFS Events werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.
Für die Rechtsbeziehungen zwischen der NFS Events und dem Mieter/Käufer (nachfolgend Kunde genannt) gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Gerichtsstand sowie der Erfüllungsort für alle Streitigkeiten bzw. Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz der NFS Events UG.
2. Zustandekommens des Vertrages
Die Firma NFS Events erstellt nach entsprechender Anfrage durch den Kunden, per E-Mail oder Telefon, zum gewünschten Mietobjekt ein unverbindliches und kostenfreies Angebot.
Im Angebot wird der jeweils gültige Mietzins, die Mietdauer, die Personalkosten und der etwaige Transport (bei Lieferung zum Veranstaltungsort) transparent und übersichtlich aufgelistet. Die Angebote von NFS Events sind stets freibleibend und unverbindlich.
Der Vertragsabschluss kommt zustande, wenn die Firma NFS Events dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail oder dem Postweg zukommen lässt und die vereinbarte Anzahlung durch den Kunden getätigt wurde.
Mit der Übersendung des Angebotes und der Buchungsbestätigung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s) der NFS Events durch den Kunden anerkannt.
3. Übergabe des Miet-/Kaufobjekts
Die Mietzeit (gemäß Buchungsbestätigung) beginnt mit der Übergabe des Mietobjekts und dessen Zubehörteilen und der Unterschrift des Kunden auf dem Übergabeprotokoll.
Etwaige Mängel am Miet-/Kaufobjekt müssen auf dem Übergabeprotokoll vermerkt werden. Der Kunde hat nach dem Aufbau am Event-Ort etwaige Mängel oder Unvollständigkeiten (Zubehörteile) vor dem bestimmungsgemäßen Einsatz nochmals zu prüfen und sofort per Telefon oder Textnachricht (Fotos) zu reklamieren.
Ist ein Aufbau durch die NFS Events vereinbart, gilt die Mietzeit als eingehalten, wenn das Mietobjekt fristgerecht am Event-Ort angeliefert wurde. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe der Mietsache am Event-Ort (bei Lieferung) bzw. bei Selbstabholung in den Lagerräumen der NFS Events im Industriegebiet Kleinwallstadt.
3.1 Wird die Einhaltung des Miettermins aus von uns zu vertretenden Umständen unmöglich und ist eine Verschiebung
des Beginns der Mietzeit für den Kunden nachweislich ohne Interesse, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
3.2 Die Abholung der Mietsache (Selbstabholung) durch den Kunden erfolgt nach vorheriger Absprache.
Der Kunde benötigt je nach Mietobjekt ein entsprechendes Zugfahrzeug (Anhängerkupplung) und/oder einen Anhänger.
Bei Fragen zum Thema „Transport“ stehen die Mitarbeiter der Firma NFS Events dem Kunden beratend zur Seite.
Für die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Nutzung der Fahrzeuge,
der Straßenverkehrsordnung sowie der Ladungssicherung ist der Kunde alleine verantwortlich.
Das Mietobjekt ist durch den Kunden generell gegen Diebstahl zu sichern.
4. Mängel - Schäden - Gefahrenübergang
Die Lieferungen sind nicht versichert, weder gegen Transportschäden, Diebstahl oder andere Schäden. Eine Geräteversicherung oder Veranstaltungsversicherung wird von uns auf Wunsch des Kunden und auf seine Kosten abgeschlossen, und deckt die üblichen Risiken ab. Die Mietsache wird durch den Vermieter nicht gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder unsachgemäßen Gebrauch etc. versichert. Dem Kunden steht es jederzeit frei, eine solche Versicherung auf eigene Kosten abzuschließen. Der Gefahrenübergang tritt ein mit der Übergabe am Event-Ort oder mit Abholung der Mietsache durch den Kunden oder die sonst zur Ausführung der Übernahme bestimmte Person. Ist ein Aufbau durch uns vereinbart, geht der Gefahrenübergang mit Übernahme der aufgestellten und durch den Kunden abgenommenen Mietsache (Unterschrift Kunde, Übergabeprotokoll) auf den Kunden über. Ausnahme ist, wenn das Aufbaupersonal vom Kunden selbst gestellt wird. In diesem Fall beginnt der Gefahrenübergang mit der Ankunft am Event-Ort.
5. Zustand der Mietobjekte
Das Mietobjekt befindet sich bei der Übergabe in einem ordnungsgemäßen, betriebsfähigen und gereinigten Zustand, ohne dass von der NFS Events besondere Eigenschaften des Mietgegenstandes zugesichert werden. Wird das Mietobjekt nach Mietende nicht in dem Zustand zurückgegeben, wie es gemäß Übergabeprotokoll empfangen wurde, ist die Firma NFS Events berechtigt, unter gleichzeitiger Benachrichtigung des Kunden, sofort mit der kostenpflichtigen Instandsetzung/Reinigung zu beginnen. Beschädigungen am Mietobjekt sowie an deren Zubehörteilen, die während der Mietzeit entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für etwaige Schäden, die während des Transports vom Abholort (Lager) zum Veranstaltungsort (Selbstabholung) und vom Veranstaltungsort zum Abholort entstehen können (z.B. Unfall).
Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die Mietsache pfleglich zu behandeln und bei der Nutzung ein eingewiesenes Funktions-/Betreuungspersonal einzusetzen. Personen, die mutwillig Beschädigungen am Mietobjekt und deren Zubehörteile in Kauf nehmen (z.B. Spieler), sind von der Veranstaltung auszuschließen. Die Namen der Personen sind bei der Rückgabe des Mietobjekts der NFS Events zu melden.
6. Zahlungsbedingungen
Bei einer verbindlichen Buchung (Auftragsbestätigung) wird eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des ausgewiesenen Rechnungsbetrages per Banküberweisung, PayPal oder in bar fällig. Die Restzahlung muss innerhalb von fünf Werktagen nach Mietende durch den Kunden erfolgen. NFS Events ist jederzeit berechtigt, bei Neukunden oder Kunden die in der Vergangenheit ihren Zahlungsverpflichtungen verspätet nachgekommen sind, den vollständigen Rechnungsbetrag per Vorkasse geltend zu machen. Erst mit Eingang der Anzahlung oder der Vorkasse ist für NFS Events die Buchung bindend. Ein Rücktritt des Kunden von der verbindlichen Buchung der Mietsache ist bei allen Eventmodulen zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Die Stornogebühr beläuft sich auf einmalig 50.- Euro. Nach Ablauf der zwölf Wochenfrist wird bei einer Buchungsstornierung durch den Mieter der volle Mietpreis berechnet, es sei denn die Mietsache kann in diesem Zeitraum anderweitig vermietet werden. Einen Nutzungsausfall, den der Kunde verschuldet, hat keinen Einfluss auf die zu berechnende Miete.
6.2 Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Rechnungen von mehr als fünf Tagen berechnen wir
vom Fälligkeitszeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basissatz.
6.3 Eine Erhöhung der Miete durch den Vermieter für die in der Buchungsbestätigung festgelegte
Mietdauer ist ausgeschlossen.
6.4 Der Kunde hat neben dem Mietzins auch eine Kaution von 500 Euro als Sicherheitsleistung an den Vermieter zu zahlen.
Eine Bankbürgschaft wird seitens der NFS Events anerkannt. Bei Vermietungen an „Stammkunden“
kann der Vermieter die Kautionszahlung erlassen.
Die Kaution oder die Bankbürgschaft kann frühestens zehn Werktage, nachdem die ordnungsgemäße Rückgabe
erfolgt ist, an den Kunden zurückgezahlt werden. Sofern Schäden an der Mietsache entstanden sind,
werden diese mit der Kaution verrechnet.
6.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung des Mietzinses nur berechtigt, wenn
Gegenansprüche ausdrücklich durch den Vermieter anerkannt wurden.
6.6 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller
gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kauf-/Mietvertrag und einer laufenden
Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) im Eigentum des Verkäufers.
7. Bestimmungsgemäßer Gebrauch der Mietsache
Der Einsatz der Mietsache ist nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zulässig. Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten und zu beachten. Die Weitergabe an Dritte oder eine Untervermietung ohne Zustimmung der NFS Events ist nicht gestattet. NFS Events ist bei unsachgemäßem Gebrauch des Kunden, z. B. durch Überlassung der Mietsache an Dritte und Nichtzahlung des festgelegten Miet-Kaufzins oder der festgelegten Anzahlung innerhalb von 24 Stunden nach Mahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt. In diesem Falle ist NFS Events berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Kunden an sich zu nehmen und abzutransportieren. Der Kunde verzichtet auf sein Widerspruchsrecht als Besitzer.
8. Nutzungsabsage (Mietobjekt) durch NFS Events
Krieg, Streik, Verkehrsstörungen sowie alle Fälle höherer Gewalt, befreien uns – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Vertrages auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unserer Leistungspflicht. Vereinbarte Liefer- und Leistungstermine verlängern sich in angemessenem Umfang. Im Übrigen berechtigen uns solche Ereignisse, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadensersatz hat. Die Aussetzung der Nutzung der Mietsache aus wichtigen Gründen bleibt ausdrücklich vorbehalten und wird mit dem Kunden abgesprochen.
9. Haftungsausschluss
Der Kunde übernimmt unter Verzicht auf jeglichen Rückgriff gegen die NFS Events die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die den Benutzern und anderen Personen aus der Inanspruchnahme der Mietsache und deren Zubehörteilen entstehen.
10. Allgemein
Unberührt bleibt durch diesen Mietvertrag die Beachtung einschlägiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften, z.B. des Jugendschutzgesetzes, der Gewerbeordnung usw. Die Entrichtung etwaiger Steuern und öffentlich-rechtlichen Abgaben durch den Kunden wird durch den Abschluss dieses Mietvertrages nicht berührt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Anmeldungen und Genehmigungen (Sperrzeit, GEMA usw.) beantragt werden. Zu seinen Pflichten gehört auch die Einhaltung sicherheitspolizeilicher Vorschriften.
Der Mieter erklärt sich ferner damit einverstanden, dass Fotos und Videomaterial, sofern Sie vom Kunden zugänglich gemacht werden, vom Vermieter für dessen Social Media Accounts für Werbezwecke der jeweiligen verliehenen Eventmodule verwendet werden dürfen.
Der Betreiber/Verantwortliche der Website www.street-soccer-arena.de haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen des Betreibers/Verantwortlichen den Inhalt der genannten Website für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand AGBs : 01.01.2026 (Diese Neufassung ersetzt die alte Fassung vom 01.01.2014)