AGB - Street Soccer Arena
Allgemeine Geschäftsbedingungen...
Sportgeräte Vermietung für Ihre Events ...
Die Grundlage jeder Geschäftsverbindung ist das gegenseitige Vertrauen. In Ergänzung der gesetzlichen AGBs bitten wir um Beachtung folgender Punkte, die Bestandteil des Mietvertrages werden.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, die auch für künftige Vermietungen gilt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
§ 1 Mietobjekte der NFS, werden mit in dem Übergabeprotokoll aufgelisteten Zubehörteilen ausgehändigt.
§ 2 Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietobjekts und endet mit der Rückgabe in einem ordnungsgemäßen, betriebsfähigen und gereinigtem Zustand.
Wird das Mietobjekt nicht in diesem Zustand zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, unter gleichzeitiger Benachrichtigung des Mieters sofort mit der kostenpflichtigen Instandsetzung /Reinigung zu beginnen.
§ 3 Die Mietobjekte und deren Zubehörteile befinden sich bei Mietbeginn in einem betriebssicheren und einwandfreien Zustand, ohne dass vom Vermieter besondere Eigenschaften des Mietgegenstandes zugesichert werden. Der Mieter hat etwaige Mängel oder Unvollständigkeiten vor dem bestimmungsgemäßen Einsatz zu prüfen und sofort zu reklamieren. Beschädigungen an den Mietobjekten sowie an deren Zubehörteilen die während der Mietzeit entstehen gehen zu Lasten des Mieters. Sie sind sofort beim Leiter der NFS oder seinem Vertreter zu melden.
Der Mieter verpflichtet sich weiterhin die Mietsache pfleglich zu behandeln und im unversehrten Zustand zurück zu geben.
§ 4 Der Einsatz der Mietsachen ist nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zulässig. Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten und zu beachten.
Die Weitergabe an dritte oder eine Untervermietung ohne Zustimmung der NFS ist nicht gestattet.
Die Mietobjekte sind durch den Mieter gegen Diebstahl zu sichern.
§ 5 Die Aussetzung der Nutzung der Mietobjekte aus wichtigen Gründen bleibt ausdrücklich vorbehalten und wird mit dem Mieter abgesprochen. Einen Nutzungsausfall den der Mieter verschuldet, hat keinen Einfluss auf die zu berechnende Miete.
§ 6 Der Mieter übernimmt unter Verzicht auf jeglichen Rückgriff gegen die NFS die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die den Benutzern und anderen Personen aus der Inanspruchnahme der Mietsachen und deren Zuberhörteilen entstehen.
§ 7 Unberührt bleibt durch diesen Mietvertrag die Beachtung einschlägiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften, z.B. des Jugendschutzgesetzes, der Gewerbeordnung u.s.w.
Die Entrichtung etwaiger Steuern und öffentlich -rechtlicher Abgaben durch den Mieter wird durch den Abschluss dieses Mietvertrages nicht berührt.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Anmeldungen und Genehmigungen (Sperrzeitverkürzung, GEMA u.s.w.) beantragt werden. Zu seinen Pflichten gehört auch die Einhaltung sicherheitspolizeilicher Vorschriften.
§ 8 Die Miete ist im Voraus unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto 20 32 46 442 bei der Raiffeisenbank Erlenbach Blz. 796 900 00 oder in bar im NFS Büro einzuzahlen. Die Miete muss spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung bei der NFS eingegangen sein.
- 8.1 Der Mieter hat neben dem Mietzins auch eine Kaution als Sicherheitsleistung an den Vermieter zu zahlen. Eine Bankbürgschaft wird seitens der NFS als Sicherheitsleistung anerkannt.
- 8.2 Die Kaution oder die Bankbürgschaft kann frühestens einen Tag, nachdem die ordnungsgemäße Rückgabe gemäß § 2 und § 3 erfolgt ist im NFS-Büro in Empfang genommen werden. Sofern Schäden an der SSA entstanden sind werden diese mit der Kaution verrechnet.
- 8.3 Die NFS ist bei unsachgemäßem Gebrauch, Überlassung der Mietsache an Dritte und Nichtzahlung der festgelegten Miete innerhalb von 24 Stunden nach Mahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt. In diesem Falle ist die NFS berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters an sich zu nehmen und abzutransportieren. Der Mieter verzichtet auf sein Wiederspruchsrecht als Besitzer.
- 8.4 Der Mieter ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung des Mietzinses nur berechtigt, wenn Gegenansprüche ausdrücklich durch den Vermieter anerkannt wurden.
§ 9 Die Abholung der Mietsachen durch den Mieter am Standort Erlenbach / Main erfolgt nach vorheriger Absprache. Der Mieter benötigt hierzu eine Anhängerkupplung die den entsprechenden Vorschriften entspricht. Ein Anhänger gehört zum Zubehör diverser Mietobjekte und wird durch die NFS gestellt.
§ 10 Für die Rechtsbeziehungen zwischen der NFS und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand sowie der Erfüllungsort für alle Streitigkeiten bzw. Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Obernburg am Main.
§ 11 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 13. Juli 2011